Warum der Pferdekauf mehr Sorgfalt braucht als jeder andere Kauf
Ein Pferd ist eine Entscheidung über Jahre, oft über ein ganzes Reiterleben – emotional, finanziell und in der Verantwortung. Wer hier auf Bauchgefühl und schöne Fotos vertraut, riskiert teure Überraschungen. Ein strukturierter Kaufprozess ruht auf vier Säulen: der Ankaufsuntersuchung, sinnvollen Gentests, einer ehrlichen Konformationsbewertung und einem sauberen Vertrag. Dieser Ratgeber geht sie der Reihe nach durch.
Die Ankaufsuntersuchung (AKU): das Herzstück
Die AKU ist eine tierärztliche Untersuchung, die den aktuellen Gesundheits- und Nutzungszustand eines Pferdes zum Kaufzeitpunkt dokumentiert. Wichtig von Anfang an: Sie ist eine Momentaufnahme und eine Risiko-Einschätzung – keine Prognose über die nächsten zehn Jahre und keine Garantie.
Der klinische Teil
Die klinische Allgemein- und Bewegungsuntersuchung ist der Kern jeder AKU, ob „klein" oder „groß". Dazu gehören:
- Adspektion und Palpation: Der Tierarzt betrachtet das Pferd im Stand, tastet Gliedmaßen, Sehnen, Gelenke, Rücken und Hufe ab und prüft die Hufe auf Zangenempfindlichkeit.
- Herz, Lunge, Augen: Abhören von Herz und Lunge in Ruhe (und idealerweise nach Belastung), Untersuchung der Augen, Kontrolle von Schleimhäuten und Lymphknoten.
- Bewegungsuntersuchung: Vorführen an der Hand auf hartem und weichem Boden, an der Longe auf beiden Händen und – wo möglich – unter dem Sattel, um Takt, Fußung und Lahmheitszeichen zu beurteilen.
- Beugeproben (Provokationsproben): Die gesamte Gliedmaße wird für etwa eine Minute unter Beugebelastung gehalten, danach soll das Pferd vom ersten Schritt an lahmfrei antraben – und zwar an allen vier Beinen. Wichtig für dein Verständnis: In der Kaufuntersuchung wird bewusst die komplette Gliedmaße gebeugt, nicht ein einzelnes Gelenk. Die gezielte Einzelgelenk-Beugung gehört in die Lahmheitsuntersuchung, wenn ein konkreter Verdacht abgeklärt werden soll. Eine verstärkte Lahmheit ist ein Hinweis, kein Beweis: In einer Untersuchung an 100 klinisch lahmfreien Pferden fiel die Beugeprobe unter standardisierten Bedingungen bei über 60 Prozent der Pferde positiv aus – bei etwa der Hälfte davon nur geringgradig –, und über einen längeren Zeitraum war das Ergebnis nicht zuverlässig wiederholbar [7]. Ein positiver Befund ist deshalb ein Grund, genauer hinzusehen, aber kein Ausschlusskriterium.

Kleine AKU vs. große AKU
Die Begriffe sind keine geschützten Normen, sondern Praxis-Konvention – kläre den Umfang immer vorab schriftlich mit dem Tierarzt.
- Kleine AKU: klinische Untersuchung, meist ohne oder nur mit wenigen Basis-Röntgenbildern.
- Große AKU: umfangreiches Röntgen (seit dem 1. April 2026 standardmäßig 22 Aufnahmen), je nach Fragestellung ergänzt durch Endoskopie der oberen Atemwege, Ultraschall, Blutprobe oder weiterführende Bildgebung.
Zu den Kosten gibt es keine belastbare, öffentlich geprüfte Statistik – sie richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), dem tatsächlichen Untersuchungsumfang und der Region. Seit der Erweiterung auf 22 Standardaufnahmen im April 2026 ist die große AKU tendenziell teurer geworden. Lass dir deshalb vor dem Termin immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, statt dich auf Faustregeln zu verlassen.
Wer beauftragt die AKU?
Auftraggeber kann grundsätzlich der Käufer oder der Verkäufer sein – der Vertrag über die Untersuchung besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Tierarzt. Das ist keine Formalie: Der Tierarzt schuldet seine Auskunft dem Auftraggeber, und über den Auftrag ist auch geregelt, wer die Befunde überhaupt zu sehen bekommt (Stichwort tierärztliche Schweigepflicht und Datenschutz). Bei der klassischen Kaufuntersuchung entsteht daraus eine Dreierbeziehung zwischen Verkäufer, Käufer und Tierarzt.
Für dich als Käufer heißt das: Beauftrage und bezahle die Untersuchung nach Möglichkeit selbst und wähle einen Tierarzt, der weder Stall- noch Verkäufernähe hat. Nur dann ist das Ergebnis eine neutrale Einschätzung in deinem Interesse.
Röntgen: Was sich mit dem Röntgen-Leitfaden geändert hat
Hier liegt der häufigste Irrtum beim Pferdekauf. Viele sprechen noch von „Röntgenklasse I" oder „II" – doch diese Einteilung ist seit Jahren überholt. Mit dem Röntgen-Leitfaden 2018 der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) wurden die ehemals sieben Röntgenklassen (vier Klassen und drei Zwischenklassen) ersatzlos gestrichen; seither sind ausschließlich Röntgenbefunde mit Abweichung von der normalen Röntgenanatomie aufgelistet [1]. Diese Abkehr vom Schulnoten-System gilt bis heute – seit dem 1. April 2026 in der Fassung des Röntgen-Leitfadens 2026, der den Leitfaden von 2018 vollständig ersetzt hat [2].
Gleichzeitig wurde der Standardumfang erweitert: von 18 auf 22 Aufnahmen. Die vier zusätzlichen Bilder betreffen die Fesselgelenke, die seit April 2026 auch in der 0°-Projektion geröntgt werden – weil sich ein dreidimensional gebautes Gelenk aus nur einer Projektionsrichtung nicht sicher beurteilen lässt [2].
Der einzelne Befund wird heute beschrieben und in seiner möglichen Bedeutung eingeordnet – aber nicht mehr in eine starre Klasse gepresst. Dokumentiert werden Befunde, die mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind (im Katalog ausdrücklich mit „Risiko" gekennzeichnet), Befunde, bei denen sich dieses Risiko nicht zuverlässig einschätzen lässt, und deutliche Abweichungen, die der Katalog gar nicht führt. Normale Röntgenbefunde und anatomische Formvarianten werden dagegen gar nicht erst dokumentiert. Der Leitfaden gilt dabei ausdrücklich für lahmfreie Warmblutpferde ab drei Jahren im Rahmen einer Kaufuntersuchung; die Abklärung unklarer oder verdächtiger Befunde gehört nicht zum Pflichtenkreis der Kaufuntersuchung und muss gesondert beauftragt werden [2].
Die Kernbotschaft daraus: Ein Röntgenbefund ist eine Risiko-Einschätzung, keine Diagnose. Das ist keine Meinung, sondern gut belegt. An der Halswirbelsäule sind morphologische Varianten der Wirbel, Osteoarthrose und osteochondrale Fragmentation häufig auch bei asymptomatischen Pferden vorhanden [4]; einzelne Befunde – etwa Osteochondrosis dissecans (OCD) der Facettengelenke – treten ebenfalls bei klinisch gesunden Pferden auf [3]. Für den Rücken gilt dasselbe Muster: In einer Studie an 102 Vollblütern ohne wahrgenommene Rückenprobleme ließen sich in einem Drittel der untersuchten Zwischendornfortsatz-Räume Verengungen und Berührungen nachweisen – ohne Unterschied zwischen ungerittenen Jährlingen und trainierten Pferden [6].
Typische Befunde, die in der AKU auftauchen und differenziert bewertet werden müssen, sind unter anderem isolierte Verschattungen (umgangssprachlich „Chips") und OCD (Knorpel-Knochen-Störungen), Veränderungen am Strahlbein (Hufrolle), Spat in den straffen Sprunggelenken, Veränderungen an den Gleichbeinen und zystoide Defekte in Fessel- und Röhrbein. Gerade die gelenknahen zystoiden Defekte führt der Leitfaden ausdrücklich als Risikobefund [2] – sie gelten als therapeutisch schwierig und können zur Lahmheit führen, wenn die Trennlinie zum Gelenk aufbricht. Ob ein solcher Befund für dein geplantes Nutzungsziel relevant ist, kann nur der Tierarzt im Zusammenhang mit dem klinischen Bild einschätzen – ein isolierter Röntgenbefund sagt für sich allein wenig aus.
Ein Punkt überrascht viele Käufer: Röntgenbefunde der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule – also auch Kissing Spines – sind im Röntgen-Leitfaden 2026 bewusst nicht gelistet. Die GPM begründet das damit, dass bisher keine wissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse zur klinischen Relevanz solcher Befunde bei unauffälligen Warmblutpferden vorliegen – und dass deshalb bei einem klinisch unauffälligen Pferd auch die tiermedizinische Indikation für solche Aufnahmen fehlt [2]. Wenn du Rücken- oder Halsaufnahmen möchtest, musst du sie gesondert beauftragen und ihre Aussagekraft vorher mit deinem Tierarzt besprechen. Und noch ein Aspekt spricht gegen ein „lieber alles röntgen": Auch der Strahlenschutz setzt dem Umfang eine Grenze.
Gentests vor dem Kauf: rasseabhängig sinnvoll
Gentests sind kein Muss für jedes Pferd, aber je nach Rasse und Verwendungszweck eine kluge Ergänzung – besonders, wenn Zucht eine Rolle spielt. Ein Test zeigt eine genetische Anlage – und was die für dein Pferd bedeutet, entscheidet sich zuerst am Erbgang. Bei dominant vererbten Anlagen (PSSM1, HYPP, MH) reicht eine einzige Kopie, damit dein Pferd selbst betroffen sein kann; ob und wie stark Symptome auftreten, hängt zusätzlich von Fütterung, Management und weiteren Genen ab (unvollständige Penetranz). Bei rezessiv vererbten Anlagen (WFFS, HERDA, GBED, SCID, Lavendel-Syndrom) ist ein einfacher Anlageträger selbst gesund – hier geht es ausschließlich um die Zuchtentscheidung.
Sinnvolle Tests nach Rasse (Auswahl, keine vollständige Liste):
- PSSM1 (GYS1-Mutation): relevant vor allem bei Quarter Horses, Paint Horses und vielen Kaltblutrassen. Betrifft den Muskelstoffwechsel und wird dominant vererbt – eine Kopie genügt, damit dein Pferd selbst betroffen sein kann. Weil die Anlage unvollständig penetrant ist, bleiben in der Praxis viele Träger mit stärke- und zuckerarmer Fütterung und regelmäßiger Bewegung gut reitbar. Wie häufig die Mutation ist, hängt stark von der Rasse ab: In einer Untersuchung nordamerikanischer und europäischer Rassen wurde sie in 11 Rassen nachgewiesen, dort mit einer Häufigkeit zwischen 0,5 und 62,4 Prozent; unter anderem bei Englischen Vollblütern, Connemaras, Welsh Ponys und Islandpferden fand sie sich in den untersuchten Proben nicht – was ihr Fehlen in diesen Rassen aber nicht garantiert [8].
- WFFS (Warmblood Fragile Foal Syndrome): vor allem für die Warmblutzucht wichtig. Der Defekt im PLOD1-Gen wird rezessiv vererbt: Ein einfacher Träger ist selbst gesund, erst die Anpaarung zweier Träger ist das eigentliche Risiko. Und das ist kein Randthema – in einer Untersuchung an 4.081 Pferden aus 38 Rassen lag die durchschnittliche Trägerfrequenz über die 1.610 getesteten Warmblüter bei 11 Prozent, bei Hannoveranern und Dänischen Warmblütern bei rund 17 Prozent [9].
- MH (Maligne Hyperthermie): vor allem beim Quarter Horse, mit besonderer Bedeutung für Narkose-Risiken.
- HYPP (Impressive-Linie), HERDA, GBED bei Quarter/Paint-Horse-Linien sowie SCID und Lavendel-Syndrom bei Arabern und arabisch geprägten Linien.
Für die Auswahl gilt: seriöse, spezialisierte Labore beauftragen (z. B. universitäre oder etablierte veterinärgenetische Labore) und die Befunde immer im Zusammenhang mit der klinischen Untersuchung interpretieren. Ein Trägerstatus bedeutet für die Reitbarkeit oft etwas völlig anderes als für die Zucht.
Exterieur und Konformation mit Gesundheitsbezug
Konformation – der Körperbau des Pferdes – ist eine Risiko-Tendenz, kein Schicksal. Bestimmte Merkmale können statistisch die Wahrscheinlichkeit späterer Probleme erhöhen, garantieren sie aber nicht.
Worauf es mit Blick auf die Gesundheit ankommt:
- Huf- und Gliedmaßenstellung: Zehenweite oder zehenenge Stellungen sowie Bockhufigkeit können die Belastung ungleich verteilen und damit langfristig Verschleiß (etwa Schale oder Arthrose) begünstigen.
- Rücken- und Sattellage: Eine ungünstige Rückenform kann eine Disposition für Probleme im Bereich der Dornfortsätze (Kissing-Spines-Tendenz) bedeuten und beeinflusst die Sattelanpassung.
- Hals- und untere Halswirbelregion: Auffälligkeiten im Übergang der unteren Halswirbel werden zunehmend diskutiert (Stichwort ECVM, eine anatomische Variante). Die Datenlage ist hier allerdings dünner, als die Debatte vermuten lässt: Eine Untersuchung an Warmblutpferden fand keinen Zusammenhang zwischen angeborenen Varianten der ventralen Laminae des sechsten und siebten Halswirbels und klinischen Symptomen oder anderen Röntgenbefunden der Hals-Brust-Region [10]. Nimm einen solchen Befund also ernst – aber behandle ihn nicht als Diagnose.
- Harmonie und Balance: Ein ausgewogenes Gesamtbild verteilt Belastung gleichmäßiger.
- Körperkondition (BCS): Deutliches Über- oder Untergewicht verzerrt jede Beurteilung – eine grobe Einschätzung des Body Condition Score gehört zum ersten Eindruck dazu.
Beim Probereiten und Vorführen achtest du auf Taktreinheit, Lahmheitszeichen, Rittigkeit, Atmung und ungewöhnliche Atemgeräusche sowie auf Verhalten und Charakter. Als praxisbewährte Faustregel gilt: Stell dir das Pferd nach Möglichkeit mehrfach an verschiedenen Tagen vor – ein einziger guter Tag ist keine belastbare Grundlage.
Rechtliches: Aufklärung, kein Rechtsrat
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Abschnitt klärt allgemein auf und ersetzt keine Rechtsberatung. Im konkreten Streitfall führt kein Weg an einem auf Pferderecht spezialisierten Fachanwalt vorbei.
Grundsätzlich gilt: Ein Pferd ist juristisch ein Tier, wird aber im Kaufrecht nach den Regeln für Sachen behandelt. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit präziser Beschreibung des Pferdes und ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ist die wichtigste Absicherung – die AKU-Dokumentation dient dabei später als Beweismittel über den Zustand zum Kaufzeitpunkt.
Beim Thema Gewährleistung ist der wichtigste Punkt, wer verkauft:
- Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Unternehmer/Händler, Käufer ist Verbraucher): Hier greift eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.
- Privatkauf (Privatperson an Privatperson): Ein Gewährleistungsausschluss ist üblich und in den Grenzen des Gesetzes zulässig.
Beim Tierkauf gilt eine viel übersehene Besonderheit. Beim Verbrauchsgüterkauf wird seit 2022 ein Jahr lang vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon bei Übergabe vorlag. Für lebende Tiere hat der Gesetzgeber diese Verlängerung ausdrücklich nicht mitgemacht: Hier bleibt es bei sechs Monaten ab Gefahrübergang (§ 477 Abs. 1 Satz 2 BGB) [5]. Danach musst du als Käufer selbst beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag – bei einem Lebewesen, das sich ständig verändert, praktisch kaum zu leisten. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); vertraglich kann sie abweichen, etwa beim Privatkauf mit Gewährleistungsausschluss. Kurz: Zeit ist beim Pferdekauf ein Rechtsfaktor. Weil sich hier Gesetzeslage und Rechtsprechung ändern können, ist der aktuelle Stand im Einzelfall anwaltlich zu prüfen.
Auch die beliebte Formulierung „gekauft wie gesehen" ist rechtlich weniger eindeutig, als viele glauben. Je nach Vertragsgestaltung wird sie mal eng ausgelegt – dann schließt sie nur Mängel aus, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Sachverstand hätte erkennen können –, mal weit, insbesondere in Kombination mit einer ausdrücklichen Gewährleistungsausschluss-Klausel. Eine harte Grenze zieht das Gesetz aber in jedem Fall: Auf einen Haftungsausschluss kann sich ein Verkäufer nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat (§ 444 BGB). Rückabwicklung eines Kaufs oder eine mögliche Tierarzthaftung sind komplexe Sonderfälle – auch dafür gilt: erst rechtlicher Rat, dann Handlung.
Deine Kauf-Checkliste
- Vorbesichtigung: Pferd mehrfach und an verschiedenen Tagen ansehen, Gesamteindruck, Verhalten, Umgang.
- Probereiten: Takt, Rittigkeit, Atmung, Charakter prüfen – idealerweise mehrfach.
- AKU beauftragen: Umfang (klein/groß) vorab schriftlich festlegen, unabhängigen Tierarzt wählen, Kostenvoranschlag einholen.
- Gentests: je nach Rasse und Zweck gezielt ergänzen (PSSM1, WFFS, MH, HYPP u. a.).
- Vertrag: schriftlich, mit klarer Beschreibung und zugesicherten Eigenschaften; AKU-Protokoll aufbewahren.
- Im Zweifel: tierärztliche und rechtliche Fachberatung hinzuziehen.
Fazit
Ein guter Pferdekauf ist kein Glücksspiel, sondern das Ergebnis systematischer Risikominimierung: AKU als neutrale Momentaufnahme, Gentests dort, wo die Rasse es nahelegt, eine ehrliche Konformationsbewertung und ein sauberer Vertrag. Merke dir vor allem einen Satz: Ein Befund – ob im Röntgen oder in der Konformation – ist eine Wahrscheinlichkeit, keine Diagnose. Wer diese Unterscheidung verinnerlicht und im Zweifel fachlichen Rat einholt, trifft die deutlich bessere Entscheidung.
Quellen
- [1] Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) – Röntgen-Leitfaden (2018). Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung des Pferdes im Rahmen einer Kaufuntersuchung. (Historisch – seit 1.4.2026 ersetzt.) https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/leitlinien/downloads/171020_GPM-Roentgen-Leitfaden.pdf
- [2] Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) – Röntgen-Leitfaden (2026). Leitfaden für die röntgenologische Untersuchung und Befundung von Pferden in der tierärztlichen Kaufuntersuchung. In Kraft seit 1.4.2026. ISBN 978-3-00-086308-0. https://gpm-vet.de/images/GPM_Roentgen_Leitfaden_2026.pdf
- [3] Hellige M, Geburek F – Bildgebende Verfahren an der Halswirbelsäule des Pferdes – Teil 1: Röntgen. Tierärztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2025;53(2):109–119. doi:10.1055/a-2557-0115. PMID 40233774. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40233774/
- [4] Dash RF, Morgan RE – Should cervical radiographs be included in a pre-purchase examination? Equine Vet Educ 2024;36(7):366–374. doi:10.1111/eve.13941. https://doi.org/10.1111/eve.13941
- [5] Bürgerliches Gesetzbuch – § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB (Beweislastumkehr, Sonderfrist für lebende Tiere), § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (Verjährung) und § 444 BGB (Grenzen des Haftungsausschlusses). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
- [6] Pressanto MC, Pepe M, Coomer RPC, Pilati N, Beccati F – Radiographic abnormalities of the thoracolumbar spinous processes do not differ between yearling and trained Thoroughbred horses without perceived back pain. J Am Vet Med Assoc 2023;261(6):844–851. PMID 36933209. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36933209/
- [7] Busschers E, van Weeren PR – Use of the flexion test of the distal forelimb in the sound horse: repeatability and effect of age, gender, weight, height and fetlock joint range of motion. J Vet Med A Physiol Pathol Clin Med 2001;48(7):413–427. PMID 11599679. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11599679/
- [8] McCue ME, Anderson SM, Valberg SJ et al. – Estimated prevalence of the Type 1 Polysaccharide Storage Myopathy mutation in selected North American and European breeds. Anim Genet 2010;41(Suppl 2):145–149. PMID 21070288. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21070288/
- [9] Reiter S, Wallner B, Brem G et al. – Distribution of the Warmblood Fragile Foal Syndrome Type 1 Mutation (PLOD1 c.2032G>A) in Different Horse Breeds from Europe and the United States. Genes 2020;11(12):1518. PMID 33353040. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33353040/
- [10] Dyson S, Phillips K, Zheng S, Aleman M – Congenital variants of the ventral laminae of the sixth and seventh cervical vertebrae are not associated with clinical signs or other radiological abnormalities of the cervicothoracic region in Warmblood horses. Equine Vet J 2025;57(2):419–430. PMID 38938125. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38938125/
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