THE HORSELOOP

The HorseLoop · Pferdekauf

Ankaufsuntersuchung & Röntgen verstehen

Die Ankaufsuntersuchung (AKU) hilft, den Gesundheitszustand eines Pferdes vor dem Kauf einzuschätzen. Dieser Erklärer zeigt neutral, was dabei untersucht wird, was das Röntgen leistet (und was nicht) und was die Befunde bedeuten — ohne Tauglichkeits- oder Kaufurteil.

Stand 2026: Maßgeblich ist der GPM-Röntgenleitfaden 2026 (seit 1. April 2026, 22 Standardaufnahmen). Die früheren Röntgenklassen I–IV wurden 2018 abgeschafft — sie tauchen heute nur noch in älteren Kaufverträgen und Gutachten auf (siehe Abschnitt „Alte Röntgenklassen").

Zur Kauf-Checkliste für die Besichtigung
Was umfasst eine Ankaufsuntersuchung?

„Kleine" und „große AKU" sind keine fachlich definierten Begriffe, sondern Umgangssprache: umgangssprachlich meint die kleine AKU die klinische Untersuchung, bei der großen kommen weiterführende Untersuchungen dazu (am häufigsten das Röntgen). Den genauen Umfang vereinbaren Käufer:in und Tierärzt:in im Einzelfall. Es wird heute nicht mehr von „bestanden" oder „durchgefallen" gesprochen — der Tierarzt beschreibt nur die Befunde anhand eines Protokolls.

Die klinische Untersuchung (immer Teil der AKU)

  • Allgemeinbefund & IdentitätIdentifikation (Equidenpass/Lebensnummer, Rasse, Alter), Vorbericht des Verkäufers, Pflege- und Ernährungszustand, Haut/Haarkleid, Narben, Verhalten.
  • Herz, Kreislauf & AtmungAbhören von Herz, Luftröhre und Lunge in Ruhe; Puls/Atmung/Temperatur, Schleimhäute, Lymphknoten — dazu ein Belastungstest mit Vergleich vor und nach der Belastung.
  • AugenUntersuchung mit Augenlampe/Ophthalmoskop und Reflextests; Beurteilung von Hornhaut, Linse, Augenhintergrund. (Eine erweiterte Augenuntersuchung mit Pupillenweitstellung ist optional.)
  • BewegungsapparatBetrachten und Abtasten der Gliedmaßen, Stellung, Hufform/Beschlag, Sehnen, Rücken — auch Maul und Gebiss.
  • BeugeprobenEin Gelenk wird ca. eine Minute gebeugt, danach wird auf hartem Boden angetrabt; dazu Wendeschmerz- und Hufzangenprobe. Bei jungen Pferden wird teils davon abgeraten.
  • Gangbild / VorführenBeurteilung in Schritt und Trab an der Hand (gerade und auf dem Zirkel) auf festem Boden, zusätzlich an der Longe und ggf. unter Belastung.

Erweiterte Untersuchungen (optional, nach Vereinbarung)

  • Röntgen — die häufigste Zusatzuntersuchung, mit eigenem Standardumfang (siehe nächster Abschnitt).
  • Blut- bzw. Medikamenten-/Dopingrückstellprobe — Entnahme mit offiziellem Testkit, das Serum wird i. d. R. rund 6 Monate gelagert.
  • Endoskopie der oberen Atemwege (Kehlkopf, Luftröhre, Bronchien).
  • Ultraschall (Sehnen/Bänder, Weichteile), ggf. Echokardiographie oder Belastungs-EKG.
Die Röntgen-Standardserie

Seit dem Röntgenleitfaden 2026 umfasst die röntgenologische Standarduntersuchung 22 Aufnahmen (zuvor 18). Die vier zusätzlichen Aufnahmen betreffen die Fesselgelenke (vorne und hinten) und erlauben es, Veränderungen wie Knochenzysten zuverlässiger zu erkennen.

Der Standard gilt nur für lahmfreie Warmblutpferde ab 3 Jahren und ist nicht für die Lahmheitsdiagnostik gedacht. Er ist eine Empfehlung (Maßstab der geschuldeten Sorgfalt), keine gesetzliche Pflicht — Abweichungen werden gesondert vereinbart. Wichtig: Die klinische Untersuchung bleibt die wichtigste Grundlage; das Röntgen zeigt vor allem Knochen und Gelenke und ist „nur ein kleiner Ausschnitt" — Sehnen, Bänder und Knorpel sind kaum darstellbar.

Beurteilte Regionen & worauf geachtet wird

  • Strahlbein / HufrolleForm und Anzahl der Synovialgruben, knöcherne Zubildungen, Sklerosierung, Knochenzysten, Frakturlinien — mit zusammenfassender Gesamtbeurteilung.
  • HufgelenkVeränderungen am Streckfortsatz, Randwülste (Osteophyten) am Kronbein, Hufbeinzysten, Hufbeinrotation.
  • Fessel, Fesselbein & GleichbeineArthrose/Osteophyten, Chips bzw. freie Gelenkkörper, OCD-Hinweise, Knochenzysten, Veränderungen der Gleichbeine.
  • SprunggelenkOCD an typischen Stellen, Knochenzysten und Spat (Arthrose der kleinen Sprunggelenke) — ebenfalls mit Gesamtbeurteilung.
  • KnieOCD vor allem am Oberschenkel-Rollkamm, Knochenzysten im Femurkondylus, Osteophyten, Veränderungen der Kniescheibe.

Wirbelsäule / Rücken / Genick gehören nicht zur Standardserie — der Leitfaden führt sie ausdrücklich nicht auf, weil es bei unauffälligen Warmblutpferden keine belastbaren Erkenntnisse zur klinischen Bedeutung gibt. Solche Aufnahmen sind eine gesondert zu beauftragende Zusatzuntersuchung.

Wie wird heute befundet?

Statt Schulnoten (den alten Klassen) beschreibt der Tierarzt seit 2018 nur noch die festgestellten Abweichungen. Vereinfacht gibt es drei Einordnungen:

  • o. b. B. (ohne besonderen Befund)Die Aufnahme zeigt keine Abweichung von der normalen Röntgenanatomie.
  • Risiko nicht sicher einschätzbarEine Abweichung liegt vor, ihre Bedeutung für eine spätere Lahmheit lässt sich aber nicht zuverlässig beurteilen.
  • „Risiko"Ein Befund, der mit einem Lahmheitsrisiko behaftet ist, wird ausdrücklich so gekennzeichnet.

Der Leitfaden 2026 schließt mit einer dreistufigen zusammenfassenden Beurteilung (keine besonderen Befunde / Risiko nicht sicher einschätzbar / mit Lahmheitsrisiko).

Auch die Einstufung als „Risiko" beruht laut Leitfaden nur auf Expertenmeinung (Evidenzklasse D), nicht auf hochwertigen Studien — Röntgen hat keine zuverlässige Vorhersagekraft für die Zukunft.

Alte Röntgenklassen verstehen (historisch)

Bis Ende 2017 wurden Röntgenbefunde in vier Klassen (I–IV) plus drei Zwischenstufen (I–II, II–III, III–IV) eingeteilt. Findest du in einem älteren Kaufvertrag oder Gutachten noch eine „Röntgenklasse", hilft die folgende historische Einordnung — als aktuelles Urteil sind die Klassen aber nicht mehr zu lesen.

Seit 1.1.2018 abgeschafft
Klasse I — Idealzustand: röntgenologisch ohne besonderen Befund (bzw. nur anatomische Formvarianten).
Klasse II — Normzustand: gering vom Idealzustand abweichend; klinische Erscheinungen geschätzt unter 3 %.
Klasse III — Akzeptanzzustand: von der Norm abweichend; klinische Erscheinungen geschätzt 5–20 %.
Klasse IV — Risikozustand: erheblich abweichend; klinische Erscheinungen wahrscheinlich (über 50 %).
Zwischenstufen (I–II, II–III, III–IV): drücken aus, dass verschiedene Untersucher zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen konnten.

Die Prozentwerte waren laut Leitfaden ausdrücklich nur geschätzt, nicht wissenschaftlich gesichert. Die Klassen wurden abgeschafft, weil Pferde „über Klasse II" oft pauschal abqualifiziert wurden, obwohl dafür kein tierärztlicher Grund bestand.

Wichtig einzuordnen
  • Röntgenbefund ≠ TauglichkeitsurteilDer Leitfaden sagt nichts darüber, ob ein Pferd „mangelhaft" oder ein Befund ein juristischer Mangel ist. Eine „TÜV"-Beurteilung gibt es nicht.
  • AKU = MomentaufnahmeSie beschreibt den Gesundheitszustand zum Untersuchungszeitpunkt — eine Prognose oder Garantie für die Zukunft ist nicht möglich.
  • Befunde immer im klinischen KontextDie klinische Untersuchung hat Vorrang. Röntgen bildet vor allem Knochen ab; viele Lahmheitsursachen (Sehnen, Bänder, Knorpel) sieht man darauf kaum.
  • Ein Restrisiko bleibtAuch nach sorgfältiger klinischer und röntgenologischer Untersuchung bleibt der Kauf eines Lebewesens mit einem Restrisiko verbunden.
Quellen
  • Röntgen-Leitfaden (2026), aktuell — Gesellschaft für Pferdemedizin e. V. (GPM), in Kraft seit 1.4.2026. gpm-vet.de
  • Röntgen-Leitfaden (2018) — GPM im Konsens mit BTK/DVG/bpt; bereitgestellt durch die Bundestierärztekammer. bundestieraerztekammer.de
  • Pressemeldung zur Abschaffung der Röntgenklassen (2017) — Bundestierärztekammer e. V. bundestieraerztekammer.de
  • Röntgenleitfaden (RöLF 07), Fassung 2007 — enthält die historischen Klassendefinitionen I–IV. vetmed.fu-berlin.de
  • Ankaufsuntersuchung (AKU-Umfang) — Universitäres Tierspital Zürich. tierspital.uzh.ch